Energielabel & Energieeffizienz
Energieeffizienz
Informationen zu Energielabeln
Für viele LED-Lampen und Lichtquellen gelten die europäischen Vorgaben zur Energiekennzeichnung gemäß EU-Verordnung 2019/2015.
Neue Energieeffizienzklassen
Seit September 2021 gelten innerhalb der Europäischen Union neue Energieeffizienzklassen für Lichtquellen. Die bisherigen Klassen wie A+, A++ oder A+++ wurden durch die neue Skala von A bis G ersetzt.
Dadurch können Produkte heute trotz hoher Effizienz beispielsweise mit den Klassen F oder G eingestuft sein. Dies bedeutet nicht automatisch einen höheren Stromverbrauch, sondern ist Folge der verschärften Bewertungsmaßstäbe.
Eine frühere Einstufung in A+ entspricht heute häufig einer Klasse F oder G.
Kennzeichnungspflicht
Für kennzeichnungspflichtige Lichtquellen müssen Energielabel und Energieeffizienzklasse in Produktdarstellungen angegeben werden.
Dies betrifft insbesondere:
- LED-Leuchtmittel
- LED-Spots
- LED-Panels
- Einbauleuchten
- Leuchten mit austauschbaren Lichtquellen
Von der Kennzeichnung ausgenommen
Nicht alle Produkte unterliegen der Kennzeichnungspflicht.
Unter anderem ausgenommen sein können:
- Batterie- und Akkuleuchten
- Produkte unter 0,5 Watt
- Produkte unter 60 Lumen
- Bestimmte Spezial- und Sicherheitsleuchten
- Einige RGB-Leuchten
Weitere Informationen
Die Kennzeichnung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2019/2015 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen.
Ziel der neuen Einstufung ist eine transparentere Vergleichbarkeit sowie die Förderung energieeffizienter Produkte.